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Diese gesetzlichen Vorschriften erstrecken sich jedoch nicht nur auf Handwerks- und Industriebetriebe, sondern auch auf alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Stadt und des Landkreises Mosbach. Ortsfeste Geräte, Maschinen und sonstige ortsfesten Anlagen müssen gemäß den Vorgaben nach DGUV V3 / BGV A3 sowie der DIN VDE 0100 Teil 200 regelmäßig überprüft und kontrolliert werden.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit in allen Bereichen zu sorgen. Außerdem ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 4 Absatz 1 für die sichere Bereitstellung und Benutzung aller elektrischen Arbeitsmittel verantwortlich. So hat er nach Betriebssicherheitsverordnung § 10 Absatz 1 sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Montage und vor erster Inbetriebnahme geprüft werden. Nach § 10 Absatz 2 wird die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln geregelt.
Die Zahl elektrischer Anlagen und Geräte steigt kontinuierlich. Täglich kommen Arbeiter und Angestellte damit in Kontakt. Um hier für Sicherheit zu sorgen regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 / BGV A3 und die DIN-VDE-Normen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen für "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".
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