Der Gesetzgeber fordert für Firmen und Unternehmen aus Ludwigsburg, dass elektrische Betriebsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung bzw. nach DGUV V3 / BGV A3 in regelmäßigen Abständen von "befähigten Personen" zu prüfen sind. Damit ist die regelmäßige Wartung von Elektrogeräten und elektrischen Betriebsmitteln für jeden Betrieb und jedes Unternehmen aus Ludwigsburg gesetzliche Pflicht.
Diese gesetzliche Vorschrift erstreckt sich jedoch nicht nur auf Handwerks- und Industriebetriebe, sondern auch auf alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Stadt und des Landkreises Ludwigsburg. Ortsfeste Geräte, Maschinen und sonstige ortsfesten Anlagen müssen gemäß den Vorgaben nach DGUV V3 / BGV A3 sowie der DIN VDE 0100 Teil 200 regelmäßig überprüft und kontrolliert werden.
Amtsvorstehern, Bürgermeistern, Behördenleitern, Geschäftsführern und Unternehmern aus Ludwigsburg und des Landkreises Ludwigsburg drohen im Schadensfall erhebliche Forderungen. Fast immer stehen bei Personenschäden unkalkulierbare Schadenssummen im Raum.
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