Bei der Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie des Arbeitsschutzes (89/391/EWG) in deutsches Recht wurde die Prüfpflicht durch staatliche Vorgaben von Gesetze und Verordnungen ausgeweitet.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichten alle Arbeitgeber und Betreiber Ihre Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Die bestehende Prüfpflicht für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Maschinen nach DGUV V3 (vormals BGV A3) blieb unberührt.
Wie wird geprüft?
1. Sichtprüfung
Untersuchung der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Geräte auf äußere erkennbare Mängel.
2. Elektrische Prüfung
Mit den zugelassenen Prüfgeräten werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung diverse Messungen durchgeführt. Optional können wir Ihre Instrumente und Maschinen mit einem Barcode kennzeichnen und in einer Datenbank erfassen. Die Registrierung kann für Inventarlisten weiterverwendet werden.
3. Funktionsprüfung
Optional können zusätzlich bei bestandener Prüfung die elektrischen Geräte, Anlage und Betriebsmittel einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
4. Beurteilung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Die Prüfplakette mit Prüf- und Ablaufdatum wird erteilt und aufgeklebt. So haben Sie immer den Überblick, wann die nächste Geräteprüfung ansteht. Der Zustand und die Messergebnisse der geprüften elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Geräte werden mit einer professionellen Software erfasst und ausgewertet
5. Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle.
Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage im Schadensfall von fundamentaler Bedeutung. Wird der Verantwortliche in einen Zivil- oder Strafprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Die erstellten Messprotokolle erbringen dann den Nachweis für die Durchführung der Prüfungen.