Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Angestellten und Kollegen. Daher sollte deren Sicherheit oberste Priorität genießen. Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, ist das erste, was Ihre Versicherung fragt:
- Ist die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft?
- Ist die Prüfung regelmäßig erfolgt und dokumentiert?
Im Schadenfall muß die Geschäftsführung und die zuständigen Sicherheitsbeauftragten den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen. Ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Hinzu kommt: Der Geschäftsführung und den verantwortlichen Mitarbeitern drohen hohe Forderungen durch Schadensersatzansprüche und eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Aus diesem Grund ist die DGUV V3 Prüfung nicht nur zu empfehlen, sondern sie ist gesetzlich für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zwingend vorgeschrieben. Bei einer Kontrolle drohen dem jeweiligen Unternehmen bereits beim Erstverstoß empfindliche Bußgelder!
Wie erkennt man, ob Geräte geprüft sind?
Jedes Gerät muss eine Prüfplakette haben, siehe Beispielplakette (Farbe und Text kann variieren). Textlicher Inhalt muss sein: „BGV A3“, „DGUV V3“ oder „VDE 0701/0702“ (ugs. E-Check, Elektroprüfung) mit Datum. Die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen, Geräte und Maschinen muss nach den Richtlinien des VDE erfolgt sein.
Wann wird geprüft?
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen, Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV, festgelegt werden.
Wer darf prüfen?
Wie in der TRBS 1203 festgelegt, dürfen diese Prüfungen ausschließlich von Betrieben ausgeführt werden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und über entsprechend ausgebildetes, prüfungserfahrenes und zur „Befähigten Person“ erklärtes Personal verfügen. Unsere qualifizierten Partner für diese elektrotechnische Prüfungen sind deshalb ausschließlich Meisterbetriebe des Elektrohandwerks. Diese prüfen wir ihre elektrische Anlagen, Geräte und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) im gesamten Bundesgebiet. Um Ihre betriebsinternen Abläufe so wenig als möglich zu beeinträchtigen, arbeiten unsere Partnerbetriebe bei Bedarf auch an Wochenenden und in Nachtschichten.
BGV A3 Prüfung - Prüfung nach DGUV V3
Seit 2010 sind wir mit im Bereich Elektroprüfungen tätig und konnten in dieser Zeit mit unseren Partnern das Vertrauen vieler kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen gewinnen und fachkundig betreuen. Wir als Rundum-Partner bieten Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen, dazugehörigen Service, Wartungen, Reparaturen und Modernisierungsunterstützungen aus einer Hand. Die eigentlichen Prüfungen werden dabei ausschließlich von Handwerksbetrieben des Elektrohandwerks ausgeführt, mit denen wir langjährig zusammen arbeiten.
Zahlreiche unserer Kunden nutzen unsere Prüfprotokolle und unsere Prüfergebnisse zur Erzielung und zum Erhalt Ihrer DIN EN ISO Zertifizierungen oder zum Erhalt des BG-Gütesiegels „Sicher mit System“. Wir arbeiten täglich mit höchster Präzession in allen unseren Projekten, um auch künftig beste Serviceleistungen auf höchstem Niveau mit motivierten Partnern und Mitarbeitern bei Ihnen zu erbringen.
Für ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung.